RuheForst Neuigkeiten
2. Juli 2024 – RuheForst® Regionaltreffen in Rheinland-Pfalz
Es gibt mehrere „Wege“ wie im Hinblick auf eine Beisetzung verfahren werden muss und/oder kann, wenn ein Mensch gestorben ist.
Im Grunde genommen gibt es zwei Voraussetzungen, die in einem Sterbefall vorliegen können. Entweder hat die verstorbene Person bereits im Rahmen einer Vorsorge oder einer Teilvorsorge seine Wünsche geregelt oder es ist ein akuter Sterbefall eingetreten, ohne dass die verstorbene Person etwas geregelt hat.
In beiden Fällen müssen in der Regel die Hinterbliebenen, die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten für eine ordentliche Bestattung des Verstorbenen sorgen.
Im Nachfolgenden finden Sie einige nützliche Hinweise zur Beisetzung eines Verstorbenen in einem RuheForst. Da noch nicht alle Menschen den Ablauf einer Bestattung in einem RuheForst kennen, bitten wir Sie ihre Trauergäste entsprechend zu informieren.
Am Vortag der Beisetzung wird das RuheBiotop für die Beisetzung von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des RuheForst-Standortes vorbereitet, d.h. ein RuheBiotop wird ausgehoben, mit einer Baumscheibe abgedeckt und natürlichen Materialien geschmückt.
Die Urne wird am Beisetzungstag durch das Personal des RuheForst-Standortes oder das zuständige Bestattungsunternehmen in den RuheForst gebracht.
Grundsätzlich können die Beisetzungsfeierlichkeiten nach Ihren oder den Wünschen des Verstorbenen (Beachtung des letzten Willens) frei gestaltet werden.
Jeder RuheForst ist mindestens mit einer Andachtsstätte ausgestattet. Diese kann, muss aber nicht, für Trauerfeierlichkeiten genutzt werden. Sie können die Andacht auch direkt am RuheBiotop (Grabstelle) abhalten.
Die Andachtsstätte und/oder das RuheBiotop können am Tag der Beisetzung nach Ihren Wünschen dekoriert werden. Die Dekoration muss aber nach der Beisetzung wieder komplett entfernt und mitgenommen werden.
Die Trauerfeier kann mit Hilfe eines geistlichen Beistandes, eines Trauerredners, des Bestatters oder allein von Ihnen selbst oder in Kombination gestaltet werden. Eine musikalische Begleitung der Beisetzung ist ebenso möglich, wie das Abspielen von geliebten Musikstücken über ein entsprechendes Medium. Für darüberhinausgehende Gestaltungen der Trauerfeier, wie z.B. dem Einsatz von Bläsergruppen, … bitten wir um Rücksprache.
Besondere Wünsche für die Zeremonie, wie z.B. dem Erdwurf, Grabbeigaben in Form von Blumen, Blütenblätter oder natürlichen Materialien, wie kleine Steine, Zapfen, … sind im Vorfeld mit dem Bestatter und dem RuheForst-Personal abzustimmen. Bedenken Sie dabei bitte, dass das Grab aber nur eine bestimmte Größe hat.
Am Tag der Beisetzung kann ein kleiner Urnenkranz verwendet werden, der nach der Beisetzung auf das RuheBiotop gelegt wird. Er darf dort maximal vier Wochen liegen bleiben. Danach wird er vom RuheForst-Personal entfernt. Der Kranz darf aber keinen Draht, keine Schleifen, kein Plastik und keinen Kleber enthalten. Er muss aus biologisch abbaubaren Komponenten bestehen.
Das Verwenden von brennenden Kerzen/Grabkerzen ist absolut verboten.
Eine RuheForst-Mitarbeiterin oder ein RuheForst-Mitarbeiter ist bei der Beisetzung anwesend, hält sich aber im Hintergrund.
Gegebenenfalls kann sie/er auf Wunsch die Urne zum RuheBiotop tragen und am Ende der Trauerfeier in das Grab absenken. Im Anschluss an die Zeremonie bleibt sie oder er im Wald zurück, um die Beisetzung zu dokumentieren und das RuheBiotop zu verschließen.
Das Verschließen der Grabstelle durch Nachbarn oder Angehörige ist nach Absprache möglich.
Grabschmuck ist im RuheForst nicht erwünscht, weil die Natur diese Aufgabe von allein übernimmt. Von dem Niederlegen von Blumengebinden, -gestecken und Kränzen ist an einem RuheBiotop Abstand zu nehmen. Bitte unterrichten Sie Ihre Trauergäste über diese Tatsache.
Da es sich um eine Beisetzung in freier Natur handelt, sollte die Kleidung dem Wetter und den Gegebenheiten des Waldes entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung. Grundsätzlich finden Beisetzungen bei normalen Wetterlagen in jeder Jahreszeitstatt, auch wenn es mal regnet oder schneit.
Ausnahmen sind allerdings Wetterextreme, wie Sturm, Eisregen, Glatteis, …. Treten diese ein, dann ist es möglich, dass eine Beisetzung auch kurzfristig vom RuheForst-Personal abgesagt werden kann und muss, um eine Gefährdung der Trauergäste zu unterbinden.
Bei solchen Wetterlagen sind RuheForste grundsätzlich für Jedermann gesperrt.
Falls Sie noch Anregungen zu den Ausgestaltungen der Trauerfeierlichkeiten wünschen, wenden Sie sich an Ihren Bestatter oder an ihren RuheForst-Standort.