Beisetzung im RuheForst Mittelmosel Lieser

Es gibt mehrere „Wege“ wie im Hinblick auf eine Beisetzung verfahren werden muss und/oder kann, wenn ein Mensch gestorben ist.
Im Grunde genommen gibt es zwei Voraussetzungen, die in einem Sterbefall vorliegen können. Entweder hat die verstorbene Person bereits im Rahmen einer Vorsorge oder einer Teilvorsorge seine Wünsche geregelt oder es ist ein akuter Sterbefall eingetreten, ohne dass die verstorbene Person etwas geregelt hat.
In beiden Fällen müssen in der Regel die Hinterbliebenen, die sogenannten Totenfürsorgeberechtigten für eine ordentliche Bestattung des Verstorbenen sorgen.

Die verstorbene Person hat sich im Rahmen der Vorsorge für eine RuheForst Beisetzung entschieden

  • Die verstorbene Person hat sich bereits zu Lebzeiten für eine RuheForst Beisetzung entschieden und ein RuheBiotop erworben, indem sie einen Nutzungsvertrag zur Urnenbeisetzung in schriftlicher Form mit RuheForst abgeschlossen hat.
  • Der Nutzungsvertrag beinhaltet neben dem festgelegten RuheBiotop noch weitergehende Informationen/Bestimmungen zu den Beisetzungsbedingungen. Daher sollte der Nutzungsvertrag an einem den Angehörigen bekannten Ort hinterlegt sein.
  • Bestenfalls sind alle Wünsche, die eine Beisetzung betreffen in schriftlicher Form bei dem Nutzungsvertrag mithinterlegt, so dass man weiß, welchen Bestatter, RuheForst, Pfarrer, Trauerredner, … man im Hinblick auf die bevorstehende Bestattung kontaktieren muss.
  • Zunächst müssen Sie alles im Hinblick auf die bevorstehende Beisetzung des Verstorbenen mit einem Bestatter Ihrer Wahl besprechen und ihn mit der Bestattung beauftragen. Er kümmert sich dann um die Formalitäten und Behandlung des Verstorbenen bis zur Überführung in ein Krematorium.
  • Der Bestatter und das Krematorium müssen natürlich darüber informiert sein, dass die/der Verstorbene in einem RuheForst beigesetzt werden soll, gerade auch im Hinblick auf die biologisch abbaubare Urne, die im RuheForst verlangt wird.
    Je nach Absprache setzen Sie sich oder der Bestatter mit dem entsprechenden RuheForst-Standort in Verbindung und informiert diesen über den Trauerfall.
  • Krematorien und Bestatter verfügen in den meisten Fällen über ein breites Angebot an verschiedenen, biologisch abbaubaren Urnen-Modellen unterschiedlichster Hersteller.
    Die Urne wird entweder vom Krematorium direkt zum RuheForst weitergeleitet oder dem Bestatter ausgehändigt. Wenn die Urne zur Beisetzung bereit steht, können der Bestatter und /oder Sie einen Termin für die Beisetzung in Absprache mit dem RuheForst festlegen.
  • Alle weiteren notwendigen Schritte zur Beisetzung müssen dann zwischen Ihnen und /oder Ihrem Bestatter und dem ausgewählten RuheForst abgesprochen werden.

Der Todesfall ist plötzlich eingetreten

  • Hat die oder der Verstorbene keine Vorsorge betrieben, dann müssen Sie die bevorstehende Beisetzung organisieren und durchführen.
  • Sie müssen dann unter anderem einen Bestatter Ihrer Wahl kontaktieren. Dieser wird Sie über die notwendigen Schritte im Hinblick auf die bevorstehende Beisetzung informieren und beraten.
    Der Bestatter verständigt auch das zuständige Krematorium und sorgt für die Überführung des Verstorbenen dorthin.

Sollten Sie sich für die Beisetzung in einem RuheForst entscheiden, dann sind folgende Schritte zu beachten:

  • Vereinbaren Sie selbst, zusammen mit oder über Ihren Bestatter einen Termin mit dem von Ihnen ausgewählten RuheForst-Standort für eine RuheBiotop-Auswahl (Grabstellenauswahl).
  • Falls Sie ein RuheBiotop nicht persönlich auswählen können oder möchten, kann ein RuheForst-Mitarbeiter mit der Auswahl nach Ihrer Vorgabe von Baumart, Lage und Preis beauftragt werden.
  • Da in einem RuheForst nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen, muss das Krematorium darüber informiert werden.
  • Krematorien und Bestatter verfügen in der Regel über ein breites Angebot an verschiedenen Urnenmodellen unterschiedlichster Hersteller.
  • Die Urne wird vom Krematorium entweder direkt zum RuheForst weitergeleitet oder dem Bestatter ausgehändigt.

 

Ablauf einer Beisetzung im RuheForst Mittelmosel Lieser

Im Nachfolgenden finden Sie einige nützliche Hinweise zur Beisetzung eines Verstorbenen in einem RuheForst. Da noch nicht alle Menschen den Ablauf einer Bestattung in einem RuheForst kennen, bitten wir Sie ihre Trauergäste entsprechend zu informieren.

Am Vortag der Beisetzung wird das RuheBiotop für die Beisetzung von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des RuheForst-Standortes vorbereitet, d.h. ein RuheBiotop wird ausgehoben, mit einer Baumscheibe abgedeckt und natürlichen Materialien geschmückt.

Die Urne wird am Beisetzungstag durch das Personal des RuheForst-Standortes oder das zuständige Bestattungsunternehmen in den RuheForst gebracht.

Grundsätzlich können die Beisetzungsfeierlichkeiten nach Ihren oder den Wünschen des Verstorbenen (Beachtung des letzten Willens) frei gestaltet werden.

Jeder RuheForst ist mindestens mit einer Andachtsstätte ausgestattet. Diese kann, muss aber nicht, für Trauerfeierlichkeiten genutzt werden. Sie können die Andacht auch direkt am RuheBiotop (Grabstelle) abhalten.

Die Andachtsstätte und/oder das RuheBiotop können am Tag der Beisetzung nach Ihren Wünschen dekoriert werden. Die Dekoration muss aber nach der Beisetzung wieder komplett entfernt und mitgenommen werden.

Die Trauerfeier kann mit Hilfe eines geistlichen Beistandes, eines Trauerredners, des Bestatters oder allein von Ihnen selbst oder in Kombination gestaltet werden. Eine musikalische Begleitung der Beisetzung ist ebenso möglich, wie das Abspielen von geliebten Musikstücken über ein entsprechendes Medium. Für darüberhinausgehende Gestaltungen der Trauerfeier, wie z.B. dem Einsatz von Bläsergruppen, … bitten wir um Rücksprache.

Besondere Wünsche für die Zeremonie, wie z.B. dem Erdwurf, Grabbeigaben in Form von Blumen, Blütenblätter oder natürlichen Materialien, wie kleine Steine, Zapfen, … sind im Vorfeld mit dem Bestatter und dem RuheForst-Personal abzustimmen. Bedenken Sie dabei bitte, dass das Grab aber nur eine bestimmte Größe hat.

Am Tag der Beisetzung kann ein kleiner Urnenkranz verwendet werden, der nach der Beisetzung auf das RuheBiotop gelegt wird. Er darf dort maximal vier Wochen liegen bleiben. Danach wird er vom RuheForst-Personal entfernt. Der Kranz darf aber keinen Draht, keine Schleifen, kein Plastik und keinen Kleber enthalten. Er muss aus biologisch abbaubaren Komponenten bestehen.

Das Verwenden von brennenden Kerzen/Grabkerzen ist absolut verboten.

Eine RuheForst-Mitarbeiterin oder ein RuheForst-Mitarbeiter ist bei der Beisetzung anwesend, hält sich aber im Hintergrund.
Gegebenenfalls kann sie/er auf Wunsch die Urne zum RuheBiotop tragen und am Ende der Trauerfeier in das Grab absenken. Im Anschluss an die Zeremonie bleibt sie oder er im Wald zurück, um die Beisetzung zu dokumentieren und das RuheBiotop zu verschließen.

Das Verschließen der Grabstelle durch Nachbarn oder Angehörige ist nach Absprache möglich.

Grabschmuck ist im RuheForst nicht erwünscht, weil die Natur diese Aufgabe von allein übernimmt. Von dem Niederlegen von Blumengebinden, -gestecken und Kränzen ist an einem RuheBiotop Abstand zu nehmen. Bitte unterrichten Sie Ihre Trauergäste über diese Tatsache.

Da es sich um eine Beisetzung in freier Natur handelt, sollte die Kleidung dem Wetter und den Gegebenheiten des Waldes entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung. Grundsätzlich finden Beisetzungen bei normalen Wetterlagen in jeder Jahreszeitstatt, auch wenn es mal regnet oder schneit.
Ausnahmen sind allerdings Wetterextreme, wie Sturm, Eisregen, Glatteis, …. Treten diese ein, dann ist es möglich, dass eine Beisetzung auch kurzfristig vom RuheForst-Personal abgesagt werden kann und muss, um eine Gefährdung der Trauergäste zu unterbinden.

Bei solchen Wetterlagen sind RuheForste grundsätzlich für Jedermann gesperrt.

Falls Sie noch Anregungen zu den Ausgestaltungen der Trauerfeierlichkeiten wünschen, wenden Sie sich an Ihren Bestatter oder an ihren RuheForst-Standort.