Hinweise zu Beisetzungen im RuheForst Mittelmosel Lieser für Bestatter

  • Die Durchführung einer Beisetzung im RuheForst richtet sich im Normalfall zu 100 % nach den Wünschen des Verstorbenen (Letzter Wille) und /oder den Wünschen der Hinterbliebenen.
  • Den Hinterbliebenen bleibt es freigestellt, wie sie die Trauerfeier gestalten bzw. mit wem sie diese durchführen, hierauf hat der RuheForst /die Gemeinde keinen Einfluss.
  • Um einen Bestattungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte das Büro des RuheForstes Mittelmosel Lieser unter der Rufnummer (06531) 8746
  • Beim Erwerb eines RuheBiotopes richten sich die unterschiedlichen Wertungs- und Preiskategorien nach dem Stammdurchmesser, dem Alter und der Lage des jeweiligen RuheBiotopes (Grabstelle).
  • Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen für Beisetzungen erlaubt. Die Graböffnung weist einen ungefähren Durchmesser von 30 Zentimetern und eine Tiefe von 80 Zentimetern auf.
  • Art und Umfang der Dekoration sollten vorab mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ruhrforstes besprochen werden. Im Anschluss an die Beisetzung ist die Dekoration wieder mitzunehmen. In jedem Fall sind offenes Feuer und brennende Kerzen untersagt.
  • Auf Wunsch des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen kann gegen eine Gebühr von 50 € ein Namensschild mit Motiv an dem jeweiligen RuheBiotop angebracht werden. Dieses Schild wird vom Ruheforst Personal bestellt und angebracht. Auf eine Namensnennung kann aber auch verzichtet werden.
  • Da das Versenden von Urnen innerhalb Deutschlands und weltweit möglich ist, ist der letzte Wohnort der Verstorbenen oder des Verstorbenen für eine Beisetzung im Ruheforst Lieser nicht relevant.
  • Die Bestattungsgenehmigung und die Einäscherungsunterlagen des Krematoriums sind unbedingt vorzuweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Urne zum Bestattungstermin bereitsteht.
  • Das Befahren des RuheForstes ist grundsätzlich untersagt und nur bei ausdrücklicher Erlaubnis genehmigt. Ist der Einsatz eines Fahrzeuges notwendig, so ist dieses vor der Bestattung mit dem RuheForst-Personal zu klären und sich genehmigen zu lassen.
  • Sollte der Einsatz eines Fahrzeuges genehmigt worden sein, so werden Sie am Tag der Beisetzung von einer RuheForst-Mitarbeiterin oder -Mitarbeiter vor Ort eingewiesen.
  • Im Fall von, starken Unwettern wie Sturm, Gewitter, Hagel, extremer Schneeglätte, Glatteis,  …, Waldbränden oder sonstigen Gefahrensituationen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RuheForstes dazu angehalten und befugt eine Beisetzungsfeier auch kurzfristig abzusagen und zu verschieben, um die Sicherheit aller Beteiligten zu Gewährleisten. Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis!
  • Bei Unklarheiten vor Ort nehmen Sie bitte Kontakt mit dem RuheForst-Personal auf oder warten Sie am RuheForst-Parkplatz auf das Eintreffen einer RuheForst-Mitarbeiterin oder eines -Mitarbeiters. Diese helfen Ihnen dann weiter.
  • Den Anweisungen der Ruheforstmitarbeitern ist Folge zu leisten!
  • Das genehmigte Befahren des Ruheforstes ist ausschließlich auf dem Waldweg gestattet. Durch verlassen des Waldweges entstehen Schäden, die vom Schuldverursacher selbst zu beseitigen sind oder von der Gemeinde in Rechnung gestellt werden.